Schön, wenn die besten Jahre mit der Rente beginnen
Vorsorgetipp zur betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung wird als Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bei der Absicherung des Lebensstandards im Alter zukünftig für die Verbraucher an Bedeutung gewinnen. Die Rentenreformen der vergangenen Jahre haben den Weg dahin geebnet. Mit ihren Chancen und Stärken, den geänderten Gesetzen und den damit verbundenen Förderungen schafft die betriebliche Alterversorgung soziale Sicherheit. Dies hat auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem aktuellem Ratgeber bestätigt, indem sie die betriebliche Altersversorgung als eine der tragenden Säulen der persönlichen Altersicherung favorisiert hat.
Verbraucherschützer empfehlen die betriebliche Altersvorsorge
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt die bAV in ihrem Ratgeber „Privatrenten und Lebensversicherungen“ als eine besonders attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Zum einen sei die bAV die am stärksten geförderte Altersversorgung überhaupt und zum anderen dabei kostengünstig aufgrund der direkten Geschäftsabwicklung zwischen den Versorgungswerken und den Betrieben. Erstaunlich dabei sei, dass rund die Hälfte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht nutzen und damit gleichzeitig auf eine gute Rendite verzichten.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass neben der privaten Vorsorge auch die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt und steuerlich begünstigt werden müssen. Seit 2002 räumt er daher für diese Vorsorgeform einen Rechtsanspruch auf die steuerlich attraktive Entgeltumwandlung ein. Arbeitnehmer können vom Bruttogehalt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2011: bis zu 2.640 Euro jährlich bzw. 220 Euro monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei für ihre Altersversorgung verwenden.
Dieses Recht haben alle Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die ihnen zustehende Versicherungsfreiheit verzichtet haben oder so genannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige, wenn sie aufgrund der selbstständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 kann ggf. ein zusätzlicher Betrag von 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden; dieser Betrag ist dann aber von Beginn an sozialversicherungspflichtig. Neben Arbeitnehmern profitieren aber auch Arbeitgeber, da für sie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung entfallen.
Clever sparen: Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge nutzen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Auch eine Umwandlung bereits laufender vermögenswirksamer Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bringen, denn bei der Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen für die Anlage in die betriebliche Altersversorgung entfallen für den Sparbetrag die Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Bei der herkömmlichen Anlage der vermögenswirksamen Leistungen kann dagegen in vielen Fällen die vom Staat gewährte Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht in Anspruch genommen werden, da die Einkommensgrenzen überschritten werden. Ein weiterer großer Vorteil: Aufgrund der gesetzlichen Förderung kann der Sparbetrag für die betriebliche Altersversorgung doppelt so hoch sein wie bei der Anlage von VL in eine herkömmliche Anlage. Und das bei einem unverändert hohen Nettoeinkommen.
Bei der neuen leben stehen vier attraktive Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung:
Verbraucherschützer empfehlen die betriebliche Altersvorsorge
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt die bAV in ihrem Ratgeber „Privatrenten und Lebensversicherungen“ als eine besonders attraktive Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Zum einen sei die bAV die am stärksten geförderte Altersversorgung überhaupt und zum anderen dabei kostengünstig aufgrund der direkten Geschäftsabwicklung zwischen den Versorgungswerken und den Betrieben. Erstaunlich dabei sei, dass rund die Hälfte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht nutzen und damit gleichzeitig auf eine gute Rendite verzichten.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass neben der privaten Vorsorge auch die betriebliche Altersversorgung aufgrund der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt und steuerlich begünstigt werden müssen. Seit 2002 räumt er daher für diese Vorsorgeform einen Rechtsanspruch auf die steuerlich attraktive Entgeltumwandlung ein. Arbeitnehmer können vom Bruttogehalt bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (2011: bis zu 2.640 Euro jährlich bzw. 220 Euro monatlich) steuer- und sozialabgabenfrei für ihre Altersversorgung verwenden.
Dieses Recht haben alle Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte, sofern sie auf die ihnen zustehende Versicherungsfreiheit verzichtet haben oder so genannte arbeitnehmerähnliche Selbstständige, wenn sie aufgrund der selbstständigen Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 kann ggf. ein zusätzlicher Betrag von 1.800 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden; dieser Betrag ist dann aber von Beginn an sozialversicherungspflichtig. Neben Arbeitnehmern profitieren aber auch Arbeitgeber, da für sie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung entfallen.
Clever sparen: Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge nutzen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten. Auch eine Umwandlung bereits laufender vermögenswirksamer Leistungen (VL) in eine betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile bringen, denn bei der Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen für die Anlage in die betriebliche Altersversorgung entfallen für den Sparbetrag die Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Bei der herkömmlichen Anlage der vermögenswirksamen Leistungen kann dagegen in vielen Fällen die vom Staat gewährte Förderung in Form der Arbeitnehmer-Sparzulage nicht in Anspruch genommen werden, da die Einkommensgrenzen überschritten werden. Ein weiterer großer Vorteil: Aufgrund der gesetzlichen Förderung kann der Sparbetrag für die betriebliche Altersversorgung doppelt so hoch sein wie bei der Anlage von VL in eine herkömmliche Anlage. Und das bei einem unverändert hohen Nettoeinkommen.
Bei der neuen leben stehen vier attraktive Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung:
- neue leben direktversicherung
- neue leben pensionskasse
- neue leben unterstützungskasse
- neue leben pensionszusage
Unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Durchführungsweg schaffen alle von der neuen leben angebotenen Produkte beste Rahmenbedingungen für eine optimale Altersversorgung. Die Wahl des Durchführungswegs entscheidet dabei über Steuervorteil, Sozialversicherungsersparnis, Verwaltungsaufwand oder Flexibilität bei der Ausgestaltung. Welcher Weg für Sie als Arbeitnehmer vorteilhaft ist, kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

