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Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer

Investieren Sie jetzt in eine abgeltungsteuerfreie Altersvorsorge
Seit 2009 müssen Kapitaleinkünfte pauschal mit der Abgeltungsteuer versteuert werden, während Lebens- und Rentenversicherungen weitgehend verschont bleiben. Mit der Fondsgebundenen Rentenversicherung der neuen leben können Sie Ihre private Vorsorge steuerlich optimieren.

 

Was sich ändert:

Ab dem 01. Januar 2009 müssen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) gezahlt werden – und zwar auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgewinnen. Sparer, die ihr Geld z. B. in Aktien oder Investmentfonds investieren, können die erzielten Gewinne nicht komplett in die eigene Tasche stecken, sondern müssen auf diese Gewinne (z. B. realisierte Kursgewinne, Dividenden und Fondsausschüttungen) Steuern zahlen.

 

Was Sie beachten sollten:

Um bei Ihrer privaten Altersvorsorge nicht während der Laufzeit oder bei Auszahlung einen hohen Anteil an Steuern zahlen zu müssen, können Sie Ihre Altersvorsorge optimieren. Unsere Empfehlung: Lebens- und Rentenversicherungen, denn diese sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen - sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Was bleibt:

Bisher und auch in Zukunft gilt für Lebensversicherungen folgende Grundregel: Der Versicherte muss nur die Hälfte seiner Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern, sofern die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und eine Kapitalzahlung frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Als Ertrag definiert sich die Auszahlungssumme abzüglich der gezahlten Beiträge.

 

Die günstigere Variante: Renten- und Lebensversicherungen

In jedem Fall ist die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz für den Kunden günstiger als die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer. Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent beträgt die effektive Belastung nur 21 Prozent - also weniger als die 25 Prozent Abgeltungsteuer. Renten- und Lebensversicherungen sind somit die einzigen Vorsorgeprodukte mit Kapitalanlagecharakter, die von dem neuen Steuersystem komplett verschont bleiben – sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Der große Gewinner: Die Fondsgebundene Rentenversicherung

Mit einer Fondsgebundenen Rentenversicherung (FRV) kann sogar doppelt profitiert werden: Durch die Fondsanlage von der Dynamik der Kapitalmärkte und dank der Rentenversicherung von lebenslangen Rentenzahlungen, die nur mit einem geringen Ertragsanteil besteuert werden. Fondskäufe innerhalb von Fondssparplänen unterliegen ab dem 01. Januar 2009 der Abgeltungsteuer. Dagegen sind Fondsumschichtungen innerhalb einer FRV weiterhin abgeltungsteuerfrei. Clevere Investoren bereiten sich schon heute vor und sparen mit den Fondsgebundenen Rentenversicherungen.

 

Für eine Fondsgebundene Rentenversicherung sprechen viele gute Argumente:

  • Einfache Anlagestrategie / keine komplizierten Anlagestrategien zur Vermeidung der Abgeltungsteuer notwendig
  • Freie Fondsauswahl aus einem umfangreichen Fondsangebot
  • Steuerlich begünstigte Wiederanlage von Zinsen, Dividenden und Kurgewinnen
  • Besteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz (Voraussetzungen: Mindestlaufzeit zwölf Jahre, Kapitalzahlung frühestens nach dem vollendeten 60. Lebensjahr) bzw. lediglich mit dem Ertragsanteil bei Rentenzahlungen