
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei tragenden Säulen der persönlichen Alterssicherung.
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, Teile seines Gehalts für den Aufbau einer bAV zu verwenden. Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse können hierbei - im Vergleich zur privaten Vorsorge - bei gleichem Nettoaufwand deutlich höhere Leistungen erzielt werden.
Mit der neuen leben stehen Ihnen vier attraktive Möglichkeiten, so genannte Durchführungswege für den Aufbau einer bAV zur Verfügung. Die Wahl des Durchführungswegs entscheidet dabei über Steuervorteil, Sozialversicherungsersparnis, Verwaltungsaufwand oder Flexibilität bei der Ausgestaltung.
Welcher Weg für Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vorteilhaft ist, kann am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch erarbeitet werden.
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