
Vorteile:
- Regelmäßige Rentenzahlung und beitragsfreie Fortführung der Versicherung im Leistungsfall
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Volle Berufsunfähigkeits-Leistung ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %.
- Zinslose Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Leistungsentscheidung
- Kein Verweisen auf einen anderen Beruf während der Berufstätigkeit
- Anfangshilfe in Höhe von drei Monatsrenten bei erstmaliger Rentenzahlung
- Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten bei Rückkehr in das Berufsleben
Was für Sie noch wichtig ist:
Die finanziellen Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit werden fast immer unterschätzt.
Besonders hart trifft es Freiberufler und Selbständige, die - wenn sie nicht pflichtversichert sind - keinerlei Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
Doch auch Arbeiter und Angestellte sind seit der Rentenreform in jedem Fall unterversichert. So wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.2001 für alle Beschäftigten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht 40 Jahre alt waren, abgeschafft.
Im Gegensatz zu früher sieht die gesetzliche Rentenversicherung heute nur noch Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung vor und diese sind mit erheblichen Leistungsein-
schränkungen verbunden. Die volle Erwerbsminderungrente beträgt in etwa 30 %, die halbe sogar nur 15 % des letzten Bruttoeinkommens.
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