
Die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung ist eine besonders beliebte Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt hierbei eine Rentenversicherung für seine Mitarbeiter ab. Die Beiträge zur Direktversicherung werden aus dem Bruttogehalt gezahlt und vom Arbeitgeber an die neue leben überwiesen. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter ist grundsätzlich der Mitarbeiter.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
- Lukrativer und sicherer Vermögensaufbau für den Ruhestand
- Auch als fondsgebundene Variante mit hohen Renditechancen
- Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Aktuell: 2.640 Euro im Jahr) steuer- und sozialversicherungsfrei!
- Zusätzlich können 1800 Euro steuerfrei eingezahlt werden, sofern die Pauschalbesteuerung nach § 40 b EStG nicht im gleichen Jahr in Anspruch genommen wird
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)
- Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung möglich
- Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel möglich
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
- Vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Kein Nachfinanzierungsrisiko
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Bilanzneutralität
- Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
- Bei Kapitalgesellschaften: Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung möglich
Was für Sie noch wichtig ist:
Als steuerlich geförderte Form der Alterssicherung unterliegt die neue leben direktversicherung bestimmten Voraussetzungen: Leistungen dürfen erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis wird die Versicherung auf diesen übertragen und er wird Versicherungsnehmer. Auch eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist selbstverständlich möglich.
In der Auszahlungsphase sind die Leistungen als „sonstige Einkünfte“ zu versteuern. Vorteil der nachgelagerten Besteuerung: Durch die meist niedrigeren Einkünfte im Rentenalter ist die Steuerlast häufig geringer als während der Erwerbstätigkeit. Die Leistungen sind auch sozialversicherungspflichtig. Es fallen aber lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.








