
Die neue leben pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die zugleich auch Versicherungsgesellschaft ist. Vertragspartner ist der Arbeitgeber, der zugunsten seines Arbeitnehmers eine Rentenversicherung abschließt. Das Versorgungsrisiko liegt dabei allein bei der Pensionskasse, auf deren Leistungen der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch hat.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer:
- Lukrativer und sicherer Vermögensaufbau für den Ruhestand
- Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (Aktuell: 2.640 Euro im Jahr) steuer- und sozialversicherungsfrei!
- Zusätzlich können 1800 Euro steuerfrei eingezahlt werden, sofern nicht bereits Beiträge in einer bestehenden Direktversicherung pauschal nach § 40 b EStG versteuert werden
- Keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II (Hartz-IV-sicher)
- Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung möglich - jederzeitige Anpassung an veränderte Lebensumstände möglich
- Übertragung der Versicherung bei Arbeitgeberwechsel möglich
Ihre Vorteile als Arbeitgeber:
- Gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
- Völlige Flexibilität in der Beitragszahlung möglich - teilweise sogar ohne Mitteilung an die neue leben
- Vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Kein Nachfinanzierungsrisiko
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Bilanzneutralität
- Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
- Bei Kapitalgegesellschaften: Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung möglich
Was für Sie noch wichtig ist:
Als steuerlich geförderte Form der Alterssicherung unterliegt die neue leben pensionskasse bestimmten Voraussetzungen: Leistungen dürfen erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen.
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis wird die Versicherung auf diesen übertragen und er wird Versicherungsnehmer. Auch eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist selbstverständlich möglich.
In der Auszahlungsphase sind die Leistungen als "sonstige Einkünfte" zu versteuern. Vorteil der nachgelagerten Besteuerung: Durch die meist niedrigeren Einkünfte im Rentenalter ist die Steuerlast häufig geringer als während der Erwerbstätigkeit. Die Leistungen sind auch sozialversicherungspflichtig. Es fallen aber lediglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.








