
Bei der Pensionszusage ist der Arbeitgeber selbst Träger der betrieblichen Altersversorgung und sagt dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu, wie zum Beispiel Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenrenten. Der Arbeitgeber übernimmt damit eine große Verpflichtung, da die Versorgungsrisiken jederzeit eintreten können. Durch die Möglichkeit der Rückdeckung bei der neue leben Lebensversicherung-AG ergibt sich jedoch ein flexibles und sicheres Instrument der Altersversorgung.
Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Ihre Vorteile als Arbeitnehmer
- Lukrativer und sicherer Vermögensaufbau fürs Alter
- Beiträge sind steuerfrei
- Keine Begrenzung der Höhe des Beitrages oder der Leistungen, daher z.B. als Entgeltumwandlung besonders geeignet für Führungskräfte
- Renten oder Kapitalleistung möglich
- Im Insolvenzfall erfolgt eine Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Sämtliche Verwaltungsarbeiten werden von der neue leben ohne zusätzliche Kosten (bis auf Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein) übernommen
- Keine steuerliche Höchstgrenze beim Beitrag
- Schwankende und damit erfolgsabhängige Beiträge sind möglich
Was für Sie noch wichtig ist:
Besonders beliebt ist diese Form der betrieblichen Altersversorgung bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH. Diese gelten steuerrechtlich als Arbeitnehmer und können auf diesem Wege eine solide und für das Unternehmen steuerlich attraktive Altersversorgung aufbauen.
Die Versteuerung der Leistungen erfolgt erst im Alter als "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" bei dann meist niedrigeren Steuersätzen. Ihr Vorteil: in der Praxis fallen auf Grund hoher Freibeträge und insgesamt niedrigerer Einkommen oft gar keine Steuern an.







