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Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Sicher vorsorgen mit der neue leben riesterrente classic

Es ist längst kein Geheimnis mehr: Wer im Alter keine finanziellen Einbußen hinnehmen will, muss rechtzeitig die Weichen stellen und privat vorsorgen. Zum Beispiel mit der neue leben riesterrente classic, als Einstieg in die private Altersvorsorge. Um Ihnen diesen Einstieg zu erleichtern, hat der Gesetzgeber das sogenannte Altersvermögensgesetz verabschiedet. Dabei unterstützt Sie der Staat beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile.

 

Ihre Vorteile

  • Staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt
  • Hartz-IV-sicher und in Höhe der geförderten Beiträge nicht pfändbar
  • Kapitalauszahlung von bis zu 30% zum Rentenbeginn möglich
  • Auch als Wohn-Riester nutzbar
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlungen
  • Vereinfachte Zulagenbeantragung durch Dauerzulagenantrag
  • Flexible Beitragshöhe
  • Zuzahlungen möglich

 

Was für Sie noch wichtig ist

Seit 2008 ist die Riester-Rente noch attraktiver geworden:

Eltern erhalten für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren werden, eine Kinderzulage von 300 Euro. Für alle anderen wird die Zulage ab 2008 auf 185 Euro erhöht. 

Jugendliche, die eine Riester-Rente vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen, erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus).

Neu bei Riester-Verträgen: Wohn-Riester

Konnte man bisher Riester-Verträge ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungslücke im Alter nutzen, so hat der Riester-Sparer ab sofort mit der neue leben riesterrente classic auch die Möglichkeit, das bestehende Guthaben zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum ganz oder teilweise zu entnehmen.

 
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Ledig
zusammen
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Nein
Die Kinderzulage wird dem Kindergeldberechtigen Partner zugeteilt. Sie wird nur einmal pro Kind gewährt.
Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind, erhalten Sie eine erhöhte Zulage von 300 €.
Die Kinderzulage wird dem Kindergeldberechtigen Partner zugeteilt. Sie wird nur einmal pro Kind gewährt.
Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind, erhalten Sie eine erhöhte Zulage von 300 €.
( Rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen des Vorjahres )
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