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Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
neue leben riesterrente garant: Nutzen Sie die Dreifach-Garantie

Die neue leben riesterrente garant kombiniert als Fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragserhaltungsgarantie die Vorteile einer privaten Rentenversicherung mit den ausgezeichneten Ertragschancen einer Anlage in Garantiefonds. Außerdem profitieren Sie von einem garantierten Rentenfaktor auf Ihr gesamtes Kapital und nicht nur auf die eingezahlten Beiträge.

 

Ihre Vorteile

  • Staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt
  • Hartz-IV-sicher und in Höhe der geförderten Beiträge nicht pfändbar
  • Kapitalauszahlung von bis zu 30% zum Rentenbeginn möglich
  • Auch als Wohn-Riester nutzbar
  • Lebenslange Rentenzahlungen
  • Vereinfachte Zulagenbeantragung durch Dauerzulagenantrag
  • Flexible Beitragshöhe
  • Zuzahlungen möglich
  • Beitragserhaltungsgarantie zum Rentenbeginn
  • Chancenreiche Anlage in Garantiefonds

 

Was für Sie noch wichtig ist

Seit 2008 ist die Riester-Rente noch attraktiver geworden:

Eltern erhalten für ihre Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren werden, eine Kinderzulage von 300 Euro. Für alle anderen wird die Zulage ab 2008 auf 185 Euro erhöht. 

Jugendliche, die eine Riester-Rente vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen, erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro (Berufseinsteiger-Bonus).

 

Neu bei Riester-Verträgen: Wohn-Riester

Legen Sie sich nicht fest! Konnte man bisher Riester-Verträge ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungslücke im Alter nutzen, so hat der Riester-Sparer ab sofort mit der neue leben riesterrente garant auch die Möglichkeit, das bestehende Guthaben zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum ganz oder teilweise zu entnehmen.

 
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Verheiratet
Ledig
zusammen
getrennt
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Nein
Die Kinderzulage wird dem Kindergeldberechtigen Partner zugeteilt. Sie wird nur einmal pro Kind gewährt.
Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind, erhalten Sie eine erhöhte Zulage von 300 €.
Die Kinderzulage wird dem Kindergeldberechtigen Partner zugeteilt. Sie wird nur einmal pro Kind gewährt.
Für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren sind, erhalten Sie eine erhöhte Zulage von 300 €.
( Rentenversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen des Vorjahres )
Tarifdaten
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