Zukunft sicherer machen
Die betriebliche Altersversorgung wird als Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bei der Absicherung des Lebensstandards im Alter zukünftig für die Arbeitnehmer an Bedeutung gewinnen. Der Gesetzgeber unterstützt den Aufbau einer individuellen Altersversorgung. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die zugleich auch Versicherungsgesellschaft ist. Vertragspartner ist der Arbeitgeber, der zugunsten seines Arbeitnehmers eine Rentenversicherung abschließt. Das Versorgungsrisiko liegt dabei allein bei der Pensionskasse, auf deren Leistungen der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch hat.
Vorteile im Überblick
- Möglichkeit der Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht)
- Erhebliche Steuervorteile und Ersparnis von Sozialabgaben
- Hinterbliebenenabsicherung sowie Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos möglich
- Anpassung der Vertragsgestaltung an die jeweiligen Lebensumstände möglich
- Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber möglich
- Nachgelagerte Besteuerung der Altersrente mit meist niedrigeren Steuersätzen
Staatlich gefördert
Durch die Umwandlung von Teilen Ihres Bruttogehaltes sparen Sie Steuern und reduzieren Ihre Sozialabgaben.
Hartz-IV-sicher
Ihre Beiträge sind sicher – sie bleiben in der Ansparphase unberührt, auch wenn Sie arbeitslos werden.
Lebenslange Rentenzahlungen
Auf die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung können Sie sich lebenslang verlassen.
Alle Informationen zur Nachhaltigkeit dieses Finanzproduktes finden Sie hier.