Pensionskasse

Versorgungslücken flexibel schließen

Zukunft sicherer machen

Die betriebliche Altersversorgung wird als Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und damit bei der Absicherung des Lebensstandards im Alter zukünftig für die Arbeitnehmer an Bedeutung gewinnen. Der Gesetzgeber unterstützt den Aufbau einer individuellen Altersversorgung. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die zugleich auch Versicherungsgesellschaft ist. Vertragspartner ist der Arbeitgeber, der zugunsten seines Arbeitnehmers eine Rentenversicherung abschließt. Das Versorgungsrisiko liegt dabei allein bei der Pensionskasse, auf deren Leistungen der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Rechtsanspruch hat.

Vorteile im Überblick

  • Möglichkeit der Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht)
  • Erhebliche Steuervorteile und Ersparnis von Sozialabgaben
  • Hinterbliebenenabsicherung sowie Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos möglich
  • Anpassung der Vertragsgestaltung an die jeweiligen Lebensumstände möglich
  • Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung der Altersrente mit meist niedrigeren Steuersätzen

Staatlich gefördert

Durch die Umwan­dlung von Teilen Ihres Brutto­gehaltes sparen Sie Steuern und reduzieren Ihre Sozial­abgaben.

Hartz-IV-sicher

Ihre Beiträge sind sicher – sie bleiben in der Anspar­phase unberührt, auch wenn Sie arbeits­los werden.

Lebenslange Rentenzahlungen

Auf die Renten­zahlungen aus der betrieb­lichen Alters­versorgung können Sie sich lebens­lang verlassen.

Alle Informationen zur Nachhaltigkeit dieses Finanzproduktes finden Sie hier.

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