Ihr Anliegen zur betrieblichen Altersvorsorge: Vertrag auflösen oder kündigen

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung unter Umständen nicht möglich ist, da im Einzelfall unverfallbare Anwartschaften erworben wurden, die einer Auflösung entgegenstehen. Rufen Sie uns gerne hierzu an. 

Kündigung Direktversicherung betriebliche Altersvorsorge

Kündigung Pensionskasse betriebliche Altersvorsorge

Kündigung Unterstützungskasse betriebliche Altersvorsorge

Häufig gestellte Fragen

Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich. 

Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung, eine Kopie des gültigen Personalausweises sowie die Originalpolice. Falls diese nicht mehr auffindbar ist, teilen Sie uns das bitte schriftlich auf Ihrem Kündigungsschreiben mit.

Schicken Sie diese Unterlagen bitte an: 

neue leben Versicherungen
20072 Hamburg

E-Mail: info@neueleben.de

Fax: 040 23891-333

Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.
 

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben. 
 

Icon Fragezeichen Haben Sie ein anderes Anliegen?

Sie haben ein anderes Anliegen? 

Bitte melden Sie sich einfach. Wir sind gerne für Sie da.

Gehe zu

Kontaktmöglichkeiten

Dokumente hochladen

Feedback