neue leben Lebensversicherung AG: Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2024
Erträge*
| Kapitalerträge | 199.175.110 Euro |
| Risikoergebnis | 20.460.081 Euro |
| übriges Ergebnis | 1.513.589 Euro |
| Summe | 221.148.780 Euro |
Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen
| Rechnungszins | 151.387.664 Euro |
| Direktgutschrift | 6.162.582 Euro |
| Zuführung zur RfB | 59.497.083 Euro |
| Summe | 217.047.329 Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 der Mindestzuführungsverordnung für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag „-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Hier finden Sie die Angaben als pdf:
- Informationen zum Geschäftsjahr 2024 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2023 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2022 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2021 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2020 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2019 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2018 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2017 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2016 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2015 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG
- Informationen zum Geschäftsjahr 2014 gemäß § 11 Mindestzuführungsverordnung der neue leben Lebensversicherung AG