Betriebliche Altersvorsorge
Allgemeine Informationen zu unseren Produkten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie auf den jeweiligen Produkt-Seiten.
Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Versicherung
Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein (Police) und auf allen Schreiben, die Sie von uns erhalten haben. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:
- Die Versicherungsnummer beginnt immer mit der Zahl 4.
- Vor dem Schrägstrich stehen immer vier Zahlen.
- Nach dem Schrägstrich folgen immer 6 Zahlen.
- Hinter dem Bindestrich steht die zweistellige Vertragsnummer.
Beispiel einer Versicherungsnummer: 4123/123450-01. Bitte geben Sie in unseren Online-Formularen lediglich die Zahlen ein.
Beispielplatzierung auf einem Anschreiben:

Zu wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Kündigung einreichen?
Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
Schicken Sie diese Unterlagen bitte an:
neue leben Versicherungen
20072 Hamburg
E-Mail: info@neueleben.de
Fax: 040 23891-333
Was passiert, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben.
Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.
Häufig gestellte Fragen zur Rentenbezugsmitteilung
Die Rentenbezugsmitteilung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung über Ihre Renten- und ggf. Kapitalzahlungen an das Finanzamt. Dabei wird übermittelt, welche steuerlich relevanten Leistungen Sie im Kalenderjahr erhalten haben. Die Rentenbezugsmitteilung sorgt dafür, dass unsere Zahlungen an Sie steuerlich korrekt berücksichtigt werden.
Die Mitteilung wird automatisch von Ihrem Renten- oder Versicherungsanbieter erstellt, zum Beispiel von:
- der gesetzlichen Rentenversicherung
- Versicherungsunternehmen, z.B. die neue leben
- Pensionskassen oder -fonds
- Anbietern von Riester- oder Basisrenten
Die Meldung erfolgt jedes Jahr für das vergangene Kalenderjahr – spätestens bis Ende Februar.
Ja. Solange Sie Zahlungen von uns erhalten, werden die Daten jedes Jahr gemeldet.
In der Regel müssen Sie nichts tun, denn die Meldung erfolgt automatisch. Wir empfehlen Ihnen aber, die in der Rentenbezugsmitteilung ausgewiesenen Beträge mit den Angaben in der Anlage R Ihrer Einkommensteuererklärung abzugleichen. So können Sie sicherstellen, dass die von uns an das Finanzamt gemeldeten Werte korrekt berücksichtigt wurden.
Es werden ausschließlich steuerlich relevante Informationen übermittelt, zum Beispiel:
- Ihre persönlichen Daten (inkl. Steuer-ID)
- die Höhe Ihrer Rentenzahlungen
- die Höhe Ihrer Erträge z.B. bei Kündigungen und Kapitalabfindungen
- der Zeitraum der Zahlungen
- Informationen zur steuerlichen Behandlung
Ja. Sie erhalten einmal im Jahr (in der Regel im Februar) eine Information darüber, welche Daten gemeldet wurden. Dieses Schreiben dient zu Ihrer Information und zum Abgleich mit der Anlage R Ihrer Einkommensteuererklärung.
Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt. Die Mitteilung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Steuern zahlen müssen. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Auch wenn Sie eine solche Bescheinigung haben, wird die Rentenbezugsmitteilung erstellt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Ja. Auch bei einem Wohnsitz im Ausland wird die Meldung erstellt, da Ihr Vertrag deutschem Recht unterliegt.
Zum Beispiel:
- private Renten
- betriebliche Altersversorgung (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse)
- Basisrenten
- Renten aus Berufsunfähigkeitsversicherungen
Zum Beispiel:
- Kapitalleistungen aus betrieblicher Altersversorgung
- Auszahlungen aus Riester-Verträgen
- Kapitalzahlungen statt einer Rente, wenn die Rentenhöhe eine bestimmte Grenze nicht erreicht.
Ausgewählte gesetzliche Änderungen zur betrieblichen Altersvorsorge
Fragen und Antworten zu den neuen Beitragssätzen in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023
Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 auf 3,4 Prozent angehoben. Außerdem wurde eine Staffelung für Familien mit Kindern eingeführt.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.
Fragen und Antworten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber:innen in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer:innen zu zahlen. Seit dem 01.01.2022 gilt dies auch für bestehende Verträge.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.