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Betriebliche Altersvorsorge

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Allgemeine Informationen zu unseren Produkten der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie auf den jeweiligen Produkt-Seiten

Häufig gestellte Fragen

Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein (Police) und auf allen Schreiben, die Sie von uns erhalten haben. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Die Versicherungsnummer beginnt immer mit der Zahl 4.
  • Vor dem Schrägstrich stehen immer vier Zahlen.
  • Nach dem Schrägstrich folgen immer 6 Zahlen.
  • Hinter dem Bindestrich steht die zweistellige Vertragsnummer.

Beispiel einer Versicherungsnummer: 4123/123450-01. Bitte geben Sie in unseren Online-Formularen lediglich die Zahlen ein. 

Beispielplatzierung auf einem Anschreiben:

Platzierung der Versicherungsnummer auf einem Schreiben der neue leben

 

Zu wann kann ich meine Versicherung kündigen? 

Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich. 

Welche Unterlagen muss ich bei einer Kündigung einreichen? 

Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.

Schicken Sie diese Unterlagen bitte an: 
neue leben Versicherungen
20072 Hamburg
E-Mail: info@neueleben.de
Fax: 040 23891-333

Was passiert, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe? 

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben. 

Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.
 

Ausgewählte gesetzliche Änderungen zur betrieblichen Altersvorsorge

Fragen und Antworten zu den neuen Beitragssätzen in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Der Gesetzgeber hat den Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 auf 3,4 Prozent angehoben. Außerdem wurde eine Staffelung für Familien mit Kindern eingeführt.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Fragen und Antworten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber:innen in bestimmten Fällen dazu verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer:innen zu zahlen. Seit dem 01.01.2022 gilt dies auch für bestehende Verträge.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

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