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Basisinformationsblätter

EU-weiter Standard für Produktinformationen für Versicherungsanlageprodukte

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die so genannte PRIIP-Verordnung der Europäischen Union. Danach müssen Versicherungsunternehmen über wesentliche Merkmale von Versicherungsanlageprodukten in einem Basisinformationsblatt informieren. 

Mit dem Basisinformationsblatt sollen Verbraucher über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, die mit dem Erwerb eines Versicherungsanlageproduktes verbunden sind. 

Die Basisinformationsblätter zum Aktivplan Nachlass/NachlassStrategie finden Sie hier:

Mit 0% Fondanteil und

Geburtsjahrgänge bis 1946: BIB_NSTHE0_12_2407

Geburtsjahrgänge 1947 bis 1954: BIB_NSTHE0_20_2407

Geburtsjahrgänge 1955 bis 1964: BIB_NSTHE0_30_2407

Geburtsjahrgänge ab 1965: BIB_NSTHE0_40_2407

 

Mit 10-89% Fondanteil und

Geburtsjahrgänge bis 1946: BIB_NSTHE50_12_2407

Geburtsjahrgänge 1947 bis 1954: BIB_NSTHE50_20_2407

Geburtsjahrgänge 1955 bis 1964: BIB_NSTHE50_30_2407

Geburtsjahrgänge ab 1965: BIB_NSTHE50_40_2407

 

Mit 90% Fondanteil und

Geburtsjahrgänge bis 1946: BIB_NSTHE90_12_2407

Geburtsjahrgänge 1947 bis 1954: BIB_NSTHE90_20_2407

Geburtsjahrgänge 1955 bis 1964: BIB_NSTHE90_30_2407

Geburtsjahrgänge ab 1965: BIB_NSTHE90_40_2407

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Basisinformationsblättern

Basisinformationsblätter werden für Versicherungsanlageprodukte erstellt. Hierzu zählen beispielsweise private aufgeschobene Rentenversicherungen mit Überschussbeteiligung oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Für geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Basis-Renten, für Produkte der betrieblichen Alterversorgung und für reine Risikolebensversicherungen werden keine Basisinformationsblätter erstellt.

Das Basisinformationsblatt informiert den Verbraucher auf maximal drei DIN-A4-Seiten über die wichtigsten Merkmale des jeweiligen Produkts, insbesondere über Art und Zielgruppe, Risiken und Kosten.

Nein. Die dargestellten Informationen beruhen auf EU-Vorgaben und sind auf Standardwerte wie zum Beispiel eine Anlage von 1.000 Euro jährlich oder 10.000 Euro einmalig bezogen. 

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