Basisinformationsblätter

EU-weiter Standard für Produktinformationen für Versicherungsanlageprodukte

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die so genannte PRIIP-Verordnung der Europäischen Union. Danach müssen Versicherungsunternehmen über wesentliche Merkmale von Versicherungsanlageprodukten in einem Basisinformationsblatt informieren. 

Mit dem Basisinformationsblatt sollen Verbraucher über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, die mit dem Erwerb eines Versicherungsanlageproduktes verbunden sind. 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Basisinformationsblättern

Basisinformationsblätter werden für Versicherungsanlageprodukte erstellt. Hierzu zählen beispielsweise private aufgeschobene Rentenversicherungen mit Überschussbeteiligung oder fondsgebundene Rentenversicherungen. Für geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Basis-Renten, für Produkte der betrieblichen Alterversorgung und für reine Risikolebensversicherungen werden keine Basisinformationsblätter erstellt.

Das Basisinformationsblatt informiert den Verbraucher auf maximal drei DIN-A4-Seiten über die wichtigsten Merkmale des jeweiligen Produkts, insbesondere über Art und Zielgruppe, Risiken und Kosten.

Nein. Die dargestellten Informationen beruhen auf EU-Vorgaben und sind auf Standardwerte wie zum Beispiel eine Anlage von 1.000 Euro jährlich oder 10.000 Euro einmalig bezogen. 

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