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Versicherungsbegriffe einfach erklärt

Für die Vermittlung und den Abschluss von Versicherungsverträgen fallen Kosten an. So muss beispielsweise ein Vertrag eingerichtet, die Kosten für notwendige Arztanfragen gedeckt und der Versicherungsschein versendet werden. Die Höhe der eingerechneten Abschlusskosten wird im Produktinformationsblatt  erläutert.

Der Versicherungsablauf ist der vertraglich festgelegte Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsvertrag endet.

Die Ablaufleistung ist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse.

Bei Rentenversicherungen umfasst die Ablaufleistung die garantierte Kapitalauszahlung zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse.

Der Versicherungsnehmer kann Rechte und Ansprüche aus seiner Versicherung auf eine dritte Person übertragen. Die Übertragung (Abtretung) muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.

Staatlich geförderte Rentenversicherungen (Riester-Rente, Rürup-Rente) können nicht an dritte Personen übertragen werden. So hat es der Gesetzgeber festgelegt.

Der zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen geschlossene Vertrag unterliegt den Versicherungsbedingungen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt.

So wird hier beispielsweise geregelt, wie sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall zu verhalten hat und welche Leistungen versicherbar sind. Häufig werden die AVB durch konkretere „Besondere Versicherungsbedingungen“ ergänzt. In diesen sind produktspezifische oder die für Zusatzversicherungen vereinbarten Regelungen festgehalten.

 

Der Anlagestock einer Versicherung ist ein rechtlich und wirtschaftlich getrennt geführter Vermögensbestand, in dem die für bestimmte Versicherungsverträge bestimmten Kapitalanlagen gehalten werden. Er dient dazu, die Beiträge der Versicherungsnehmer gezielt anzulegen und deren Wertentwicklung transparent den jeweiligen Verträgen zuzuordnen.

Die Annahmefrist ist der Zeitraum, in dem ein Versicherungsunternehmen einen gestellten Versicherungsantrag annehmen kann und der Antragsteller an seinen Antrag gebunden ist. Nimmt das Versicherungsunternehmen den Antrag nicht innerhalb dieser Frist an, kommt kein Versicherungsvertrag zustande.

Die Ansparphase ist der Zeitraum einer Versicherung, in dem Beiträge eingezahlt und Kapital aufgebaut wird, z. B. durch Verzinsung oder Fondsanlagen. Ziel dieser Phase ist der Aufbau eines Vertragsguthabens als Grundlage für spätere Leistungen in der Auszahlungsphase.

Ein Versicherungsantrag ist die verbindliche Willenserklärung des Antragstellers, mit der er das Versicherungsunternehmen den Abschluss eines Versicherungsvertrags anbietet. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch das Versicherungsunternehmen zustande, in der Regel durch Ausstellung des Versicherungsscheins.

Beim Abschluss einer Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung führt das Versicherungsunternehmen eine Risikoprüfung des Antragstellers durch. Diese dient dazu, festzustellen, ob der Antragsteller oder das zu versichernde Risiko im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) versicherbar ist. Nach der Risikoprüfung entscheidet das Versicherungsunternehmen, ob es den Antrag annimmt oder ablehnt.

Die Antragsannahme ist die Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass er den eingereichten Versicherungsantrag akzeptiert.

Der Antragsteller ist immer der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt die versicherte Person, den oder die Bezugsberechtigten für die Versicherungsleistung im Erlebens- und Todesfall (Bezugsrecht) und zahlt üblicherweise die Beiträge.

Bei privaten Versicherungen versichert er in der Regel sein eigenes Leben oder seine Gesundheit und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein. In diesem Falle ist er auch die versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Um den Versicherungsschutz übernehmen zu können, sind bestimmte Gefahrumstände bedeutsam. Der Versicherte muss sein Versicherungsunternehmen daher auf diese Umstände hinweisen. So ist die zu versichernde Person bei Abschluss, Änderung oder Wiederherstellung eines Versicherungsvertrags verpflichtet, Fragen zu ihrer Gesundheit wahrheitsgemäß zu beantworten. Nur so kann das Versicherungsunternehmen die zu übernehmenden Risiken richtig einschätzen.
Werden derartige Umstände verschwiegen oder nicht richtig angegeben, spricht man von einer "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht". Diese kann innerhalb von 5 Jahren dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktritt oder diesen ändert. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist 10 Jahre.

Unter Aufschubzeit versteht man bei einer Rentenversicherung die Zeit, die zwischen dem Versicherungsbeginn und dem vereinbarten Rentenbeginn bzw. dem Datum der Kapitalabfindung liegt.

Die Aufsicht der deutschen Versicherungsgesellschaften obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
siehe auch „BaFin“

Der Ausgabeaufschlag wird einmal beim Kauf eines Fonds berechnet dient zur Deckung von Vertriebs‑ und Beratungskosten.

Das sind Fonds, die Erträge ausschütten. Mit diesen Erträgen kauft ein Versicherungsunternehmen weitere Anteile desselben Fonds.

siehe „Allgemeine Versicherungsbedingungen“

BaFin ist die Abkürzung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Finanzen unterstellt.

Bei Beschwerden oder Unstimmigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen kann der Versicherungsnehmer die BaFin kontaktieren und diese um Klärung bitten. Informationen zum Verfahren sind auf der Website der BaFin zu finden unter www.bafin.de.

Weitere Kontaktdaten:

       Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
       Graurheindorfer Straße 108
       53117 Bonn
       Telefon: 0228 4108-0
       Fax: 0228 4108-1550

In der persönlichen Beispielrechnung wird dem Versicherungsnehmer gezeigt, wie sich seine Versicherung entwickeln kann. Die mögliche Gesamtleistung wird auf Basis der aktuellen Überschussbeteiligungen berechnet. Dabei wird unterstellt, dass sich die zu Grunde gelegten Überschussanteilssätze während der gesamten Vertragsdauer nicht verändern. Die Gesamtleistungen sind nicht garantiert.

Der Beitrag - auch Prämie genannt - ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen für den Versicherungsschutz vereinbart haben.

Auf der Beitragsbescheinigung werden die eingezahlten Beiträge bestätigt. Sie kann jederzeit beim Versicherer angefordert werden.

Die Beitragserhaltungsgarantie bedeutet, dass zum Beginn der Renten‑ oder Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und bei einer Riester-Rente die staatliche Zulagen zur Verfügung stehen.

Die Beitragsfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem ein Versicherungsbeitrag zu zahlen ist und wie er im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist. Wird der Beitrag nicht fristgerecht gezahlt, kann dies zu Leistungsminderungen, Ruhen des Versicherungsschutzes oder zum Rücktritt des Versicherungsunternehmens führen.

Eine beitragsfreie Versicherung liegt vor, wenn keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden. Die Höhe der späteren Leistung richtet sich nach dem bis zur Beitragsfreistellung gebildeten Vertragsguthaben.

Unter bestimmten Umständen (z. B. bei Zahlungsschwierigkeiten) kann der Versicherungsnehmer beantragen, dass sein Vertrag mit laufender Beitragszahlung beitragsfrei geführt wird. In der Garantiewerttabelle ist festgehalten, ob und ab wann dies möglich ist und welche Leistungen der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls erwarten kann.

Der Beitragszahler ist die Person, die den Versicherungsbeitrag zahlt.

Die Beleihung einer Lebensversicherung wird auch als „Policendarlehen" bezeichnet. Der Kunde kann sich einen Teil seines angesparten Vermögens vorzeitig auszahlen lassen. Für diesen Betrag fallen Zinsen an. Der Versicherungsvertrag dient als Sicherheit für das Policendarlehen. Wird das Darlehen bis zum Ablauf der Versicherung nicht zurückgezahlt, wird die Versicherungsleistung um diesen Betrag vom Versicherungsunternehmen reduziert.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine vom Arbeitgeber angebotene Altersversorgung für Arbeitnehmer. Sie wird durch Beiträge des Arbeitgebers und/oder durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers aufgebaut und ist gesetzlich geregelt.

Bewertungsreserven sind nicht realisierte Wertzuwächse von Kapitalanlagen eines Versicherungsunternehmens, die sich aus der Differenz zwischen Buchwert und aktuellem Marktwert ergeben. Bei Lebensversicherungen werden Versicherte bei Vertragsende an diesen Reserven beteiligt, sofern sie vorhanden sind.

Der Bezugsberechtigte in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die Person, die im Versorgungsfall (z. B. Alter, Tod oder Invalidität) Anspruch auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag hat, meist der Arbeitnehmer selbst. Das Bezugsrecht für die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich geregelt.

Der Bezugsberechtigte einer privaten Rentenversicherung ist die Person, die im Leistungsfall (z. B. Rentenbeginn oder Tod der versicherten Person) die Versicherungsleistung erhält. Er wird vom Versicherungsnehmer festgelegt und kann widerruflich oder unwiderruflich bestimmt sein, wodurch sich sein rechtlicher Anspruch auf die Leistung unterscheidet.

Bei Ablauf der Versicherung erhält der im Vertrag vermerkte Bezugsberechtigte die Versicherungssumme, die Kapitalabfindung oder die Rentenzahlung im Erlebensfall ist dies in der Regel der Versicherungsnehmer selbst. Für den vorzeitigen Todesfall benennt der Versicherungsnehmer eine Person, an die die Versicherungsleistung ausgezahlt werden soll.

Man unterscheidet zwischen dem widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrecht. Letzteres kann nur geändert werden, wenn der Bezugsberechtigte zustimmt.

Das Deckungskapital einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist das aktuelle Vertragsguthaben, das sich aus den in Fonds angelegten Beiträgen abzüglich Kosten sowie zuzüglich Wertentwicklungen und Überschüssen ergibt. Es schwankt mit der Entwicklung der Fonds und bildet die Grundlage für die spätere Renten‑ oder Kapitalleistung.

Das Deckungskapital einer konventionellen Rentenversicherung ist das angesparte Kapital aus eingezahlten Beiträgen, das mit einem garantierten Rechnungszins verzinst und um Kosten sowie Überschüsse angepasst wird. Es bildet die garantierte Grundlage für die spätere Renten‑ oder Kapitalleistung und unterliegt keinen Marktschwankungen wie bei fondsgebundenen Verträgen.

Hat der Versicherte mit seinem Versicherungsunternehmen eine dynamische Anpassung vereinbart, erhöht sich regelmäßig einmal jährlich der Beitrag und daraus resultierend die Versicherungsleistungen. Dies wirkt der Inflation entgegen und passt den Versicherungsschutz den steigenden Lebenshaltungskosten an.

Der Versicherungsnehmer wird jedes Jahr über die anstehende dynamische Anpassung informiert. Im Einzelfall kann er dieser Anpassung widersprechen oder diese bis zum Vertragsablauf ablehnen.

Der erste fällige Beitrag ist der so genannte Einlösungsbeitrag. Je nach Vereinbarung können dies der Einmalbeitrag, der erste Monats-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresbeitrag sein.

Der Versicherungsschutz besteht erst, wenn das Versicherungsunternehmen den Beitrag erhalten hat.

Das Eintrittsalter der zu versichernden Person wird nach der Kalenderjahrmethode berechnet. Das heißt: Das Eintrittsalter entspricht der Differenz zwischen dem Geburts- und dem aktuellen Kalenderjahr.

Bei Lebensversicherungen entspricht das Endalter dem Eintrittsalter des Versicherten plus der vereinbarten Versicherungsdauer.

 

Das Endalter bei Rentenversicherungen bezeichnet das vertraglich festgelegte Alter, zu dem die Ansparphase endet und die Renten‑ oder Leistungsphase beginnt. Es wird bei Vertragsabschluss vereinbart und liegt je nach Tarif häufig zwischen 62 und 67 Jahren.

Die Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der Arbeitnehmer einen Teil ihres künftigen Bruttoarbeitsentgelts in Beiträge für eine Altersvorsorge umwandeln. Diese umgewandelten Entgeltbestandteile fließen direkt in eine betriebliche Versorgung und können steuer‑ und sozialversicherungsbegünstigt sein.

Der Erlebensfall tritt ein, wenn die versicherte Person zum Vertragsablauf bzw. bei Rentenbeginn noch lebt und der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung erhält.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente vorzeitig in Anspruch genommen werden. Hier empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ein Fonds (Investmentfonds) ist ein gemeinschaftliches Anlagevermögen, in dem Kapital vieler Anleger gebündelt und nach einer festgelegten Anlagestrategie investiert wird. Das Geld wird dabei von einer Fondsgesellschaft professionell verwaltet und auf verschiedene Wertpapiere verteilt, um Risiken zu streuen.

Ein Fondsanteil ist ein Bruchteil eines Investmentfonds, der den Miteigentums‑ bzw. Beteiligungswert eines Anlegers am Fondsvermögen repräsentiert. Der Wert eines Fondsanteils ergibt sich aus dem aktuellen Anteilspreis und schwankt je nach Entwicklung der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte.

Bei fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen werden Teile des Beitrags in Fonds investiert.

Mit Ihren Beiträgen kaufen wir für Sie Fondsanteile. Das Fondsguthaben ist die Summe der Fondsanteile, multipliziert mit dem Anteilspreis der Fonds. Es schwankt mit der Wertentwicklung der Fonds und dient bei Kündigung, Tod oder Rentenbeginn als Grundlage für die Versicherungsleistung.

Das Fondsvermögen ist die Gesamtheit aller Vermögenswerte eines Investmentfonds.

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie die Auszahlung ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer befreien. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung fällt die Kapitalertragsteuer erst bei der Auszahlung der Leistung an, falls diese einkommensteuerpflichtig ist. Erst zu diesem Zeitpunkt benötigen wir Ihren Freistellungsauftrag.

Die Garantiewertetabelle liegt dem Versicherungsvertrag bei. In dieser sind die garantierten Rückkaufswerte bei Kündigung des Vertrags und die beitragsfreie Versicherungssumme zu finden.

Der Garantiezins von Lebensversicherungen – auch Höchstrechnungszins genannt - wird vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung und der Finanzaufsicht festgelegt. Er gilt für kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Garantiezins ist für die gesamte Laufzeit bindend und bestimmt, wie hoch die vertraglich zugesicherten Mindestleistungen ausfallen – unabhängig von der tatsächlichen Kapitalmarktentwicklung.

Die Gesamtverzinsung setzt sich aus dem Garantiezins (Höchstrechnungszins), der laufenden Überschussbeteiligung, einem Schlussüberschussanteil und der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zusammen.

Die Höhe des Schlussüberschussanteils und der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird erst am Ende der Versicherungsdauer bzw. beim Rentenbeginn verbindlich festgesetzt.

Bei geschlossenen Fonds können Sie Ihre Fondsanteile erst nach Fälligkeit verkaufen.

Bei Antragstellung wird die zu versichernde Person gebeten, Gesundheitsfragen zu beantworten. Kann das Versicherungsunternehmen anhand dieser Fragen das zu versichernde Risiko nicht einschätzen, kann es von der zu versichernden Person eine ärztliche Untersuchung (Gesundheitsprüfung) verlangen.

In der privaten Unfallversicherung wird der Invaliditätsgrad anhand einer Gliedertaxe bemessen. Dieser bestimmt maßgeblich die Höhe der Invaliditätsleistung.

Die Hauptfälligkeit ist der regelmäßig wiederkehrende Stichtag Ihres Versicherungsvertrags.

Die Hinterbliebenenrente ist eine regelmäßige Rentenleistung, die nach dem Tod der versicherten Person an berechtigte Hinterbliebene wie z.B. Ehepartner oder Kinder gezahlt wird. Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und ist in der Regel in der Lebens‑ oder Rentenversicherung vertraglich vereinbart.

Ein Index ist eine Kennzahl, die die Wertentwicklung einer festgelegten Auswahl von Wertpapieren oder Märkten zusammenfasst (z. B. Aktien eines Landes oder einer Branche). Er dient als Vergleichsmaßstab, um die Entwicklung von Kapitalmärkten oder Anlagen zu beurteilen.

Invalidität bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungs- und Funktionsfähigkeit. Ihre Schwere drückt sich im Invaliditätsgrad aus (siehe auch Gliedertaxe).

Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und dem Versicherungsunternehmen gemeldet worden sein.

Die ISIN (International Securities Identification Number) ist die internationale Wertpapierkennnummer. Sie hat die nationale Wertpapierkennnummer (WKN) abgelöst.

Bei Rentenversicherungen kann sich der Versicherungsnehmer je nach Tarif für eine Kapitalabfindung (auch Kapitalauszahlung genannt) oder eine lebenslange monatliche Rentenzahlung entscheiden.

Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Erträge aus Kapitalanlagen. In Deutschland wird sie in Form der Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer direkt von den Finanzunternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die Todesfallschutz und Vermögensaufbau miteinander verbindet. Sie zahlt entweder im Todesfall während der Laufzeit oder bei Erreichen des Vertragsendes das angesparte Kapital inklusive möglicher Überschüsse aus.

Die Karenzzeit bezeichnet eine vertraglich festgelegte Zeitspanne, in der trotz Eintritt eines Ereignisses noch kein Anspruch auf Leistungen besteht.

Eine Klausel ist eine einzelne Bestimmung innerhalb eines Vertrags oder Regelwerks, die bestimmte Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegt.

Ein Bankkredit kann durch den Abschluss einer Kreditlebensversicherung für den Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit abgesichert werden. Im Todesfall wird in der Regel die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Versicherungsleistung getilgt. Bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die fälligen Raten gezahlt.

Eine Kündigung ist die vollständige oder teilweise vorzeitige Vertragsbeendigung.

Die Laufzeit einer Versicherung bezeichnet den festgelegten Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag gültig ist und Versicherungsschutz besteht. Sie beginnt mit dem vereinbarten Vertragsstart und endet durch Ablauf, Kündigung oder automatische Verlängerung, sofern nichts anderes geregelt ist.

Die Lebensversicherung sichert den Tod der versicherten Person während der Versicherungsdauer ab. Erlebt die versicherte Person den Zeitpunkt des Versicherungsablaufs, wird die Leistung im Erlebensfall ausgezahlt.

Die Leistungen einer Versicherung sind die vertraglich vereinbarten Geld‑, Sach‑ oder Dienstleistungen, die das Versicherungsunternehmen im Leistungsfall erbringt. Art und Umfang der Leistungen sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

Ein Leistungsfall (=Versicherungsfall) liegt vor, wenn ein vertraglich versichertes Ereignis eintritt und dadurch die Leistungspflicht der Versicherung ausgelöst wird, z.B. Ablauf der Versicherung, Tod der versicherten Person.

Je nach Versicherung (z. B. bei einer Unfall- oder Kreditlebensversicherung) können mehrere Personen mitversichert werden.

Die Nettoverzinsung (Nettorendite) der Kapitalanlagen errechnet sich als Bruttoerträge minus Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagebestand des Jahres.

(Quelle: GDV: Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen 2014)

Offene Fonds sind Fonds, bei denen sie jederzeit Anteile kaufen oder zurückgeben können.

Ein Ombudsmann erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. In seiner Funktion ermöglicht er es, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern gegen ihre Versicherungsunternehmen. Das Ombudsmannverfahren ist für den Verbraucher kostenlos. Genaue Informationen, wann und wie dieser helfen kann, sind auf der Website des Ombudsmanns unter www.versicherungsombudsmann.de zu finden. Die Kontaktdaten lauten:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000

siehe „Versicherungsschein“

siehe „Beleihung des Vertrags“

siehe „Beitrag“

Die private Altersvorsorge ist der freiwillige Aufbau von Vermögen für den Ruhestand, der zusätzlich zur gesetzlichen Rente erfolgt. Sie dient dazu, Einkommenslücken im Alter zu schließen und den Lebensstandard zu sichern.

Lebensversicherer in Deutschland haben freiwillig die Auffanggesellschaft Protektor gegründet, die Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers schützt. In diesem Fall übernimmt Protektor die Verträge eines angeschlagenen Unternehmens und damit die garantierten, im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen bzw. Rentenleistungen. Somit übernimmt diese Gesellschaft eine wichtige Sicherungsfunktion für alle Lebensversicherten in Deutschland.

Die Ratenzahlung bezeichnet eine Zahlungsweise, bei der ein geschuldeter Gesamtbetrag nicht auf einmal, sondern in mehreren zeitlich festgelegten Teilbeträgen beglichen wird. In Versicherungsverträgen betrifft dies häufig den Beitrag, der z. B. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt wird.

 

Der Rechnungszins ist ein Zinssatz, der bei der Berechnung von garantierten Leistungen eines Versicherungsvertrags zugrunde gelegt wird. Der Rechnungszins ist keine Renditezusage im Marktsinn, sondern eine garantierte Rechengröße für Mindestleistungen. Seine Sicherheit ist hoch, seine Höhe aber bewusst niedrig angesetzt, um langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten.

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die Rente abhängig von der Höhe des Fondsguthabens. Dabei wird pro 10.000 Euro Fondsguthaben die auszuzahlende Rentenhöhe mithilfe eines Rentenfaktors errechnet.

Sie ist eine Form des Hinterbliebenenschutzes, die der Versicherte bei Vertragsabschluss mit dem Versicherungsunternehmen auf Wunsch vereinbaren kann. Verstirbt die Person innerhalb der vereinbarten Rentengarantiezeit (5 oder 10 Jahre nach Rentenbeginn), erhält der Bezugsberechtigte die noch bis zum Ablauf der Garantiezeit fälligen Rentenzahlungen.

Die Versicherungsleistung wird in Form von Renten erbracht, also regelmäßigen, beispielsweise monatlichen, Zahlungen.

siehe Kreditlebensversicherung

Der Risikobeitrag ist derjenige Teil des Beitrags, der zur Absicherung des versicherten Risikos, z. B. Tod, Berufsunfähigkeit oder Invalidität, benötigt wird.

Eine Risikolebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die ausschließlich für den Todesfall während der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient der finanziellen Absicherung von Angehörigen oder Kreditverpflichtungen.

In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung erhebt das Versicherungsunternehmen einen  Risikozuschlag, wenn der Versicherte einen gefährlichen Beruf oder Sport ausübt  (z. B. Rennfahrer, Fallschirmspringer) oder generell ein erhöhtes Risiko (Übergewicht, Bluthochdruck etc.) vorweist. Mit dem Risikozuschlag wird der Beitrag an ein erhöhtes Risiko der versicherten Person angepasst und so das Versicherungskollektiv vor finanzieller Benachteiligung geschützt.

Der bei der Kündigung einer Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird Rückkaufswert genannt. Einzelheiten zum Rückkaufswert sind in den Versicherungsbedingungen zu finden. Eine Übersicht über die garantierten Rückkaufswerte sind in der Garantiewertetabelle zu finden.

Der Rücknahmepreis eines Fonds ist der Preis, zu dem die Kapitalverwaltungsgesellschaft Fondsanteile vom Anleger zurücknimmt.

Die Rückversicherung ist eine Versicherung für Versicherungsunternehmen, mit der sie einen Teil ihrer übernommenen Risiken an einen anderen Versicherer (Rückversicherer) weitergeben. Sie dient dazu, große Schäden abzusichern, die finanzielle Stabilität zu erhöhen und die Risikobelastung des Erstversicherers auszugleichen sind.

Diese zusätzlichen Überschüsse werden Ihnen zum Vertragsende ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie auf die Schlussüberschussanteile während der Vertragslaufzeit keinen Anspruch haben und diese sich daher verändern können.

Shift bei Fonds bezeichnet die Umschichtung des bereits vorhandenen Fondsguthabens von einem oder mehreren Fonds in andere Fonds innerhalb eines bestehenden Vertrags.
Dabei bleiben die künftigen Beitragszahlungen unverändert angelegt, sofern nicht zusätzlich ein Switch beantragt wird.

Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sind Vorsorgeformen, bei denen der Staat den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung durch Steuervorteile oder Zulagen unterstützt.
Dazu zählen insbesondere Riester‑Renten, Basis‑/Rürup‑Renten und die betriebliche Altersvorsorge, die gesetzlich geregelt und an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.

Neben dem Rechnungszins ist sie die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Die Sterbetafel wird von der Deutschen Aktuarvereinigung herausgegeben. Sie ist eine statistische Quelle, die angibt, wie viele Personen einer großen Anfangsgruppe gleichaltriger Personen nach einem Jahr, nach zwei Jahren, etc. noch leben.

Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person offiziell bestätigt und Angaben wie Name, Geburts‑ und Sterbedatum sowie Sterbeort enthält. Sie wird vom Standesamt ausgestellt und dient als rechtlicher Nachweis, z. B. für Versicherungsleistungen, Rentenansprüche oder erbrechtliche Angelegenheiten.

Ein steuerpflichtiger Zinsertrag ist der Ertragsanteil aus Kapitalanlagen, z. B. Zinsen aus Sparanlagen oder der Ertragsanteil aus Versicherungsleistungen. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen

 

Bei vorzeitiger Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung wird vom Vertragsguthaben ein Betrag, der so genannte Stornoabzug, abgezogen. Einzelheiten zum Stornoabzug sind in den Versicherungsbedingungen und der Garantiewertetabelle enthalten.

Eine Stundung ist eine zeitlich befristete Vereinbarung, bei der die fällige Zahlung von Versicherungsbeiträgen vorübergehend aufgeschoben wird.
Die gestundeten Beiträge bleiben weiterhin geschuldet und müssen nach Ablauf der Stundungszeit nachgezahlt oder verrechnet werden, während der Versicherungsschutz in der Regel bestehen bleibt.

Switch bei Fonds bezeichnet die Änderung der Fondsaufteilung für zukünftige Beiträge innerhalb eines bestehenden Vertrags.
Das bereits vorhandene Fondsguthaben bleibt unverändert, sofern nicht zusätzlich ein Shift (Umschichtung des Guthabens) beantragt wird.

Der Tarif ist die Bezeichnung für die einzelnen Produktvarianten eines Versicherungsunternehmens.

Tarifbestimmungen sind die verbindlichen Regelungen eines Versicherungstarifs, die festlegen, welche Leistungen, Beiträge, Laufzeiten, Grenzen und Optionen für einen Vertrag gelten.
Sie konkretisieren die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und beschreiben die tariflichen Details, nach denen der Versicherungsvertrag kalkuliert und durchgeführt wird.

 

Die vorzeitige Teilauszahlung einer Lebensversicherung wird auch als „Teilkündigung" bezeichnet. Der Kunde kann sich einen Teil seines angesparten Vermögens vorzeitig auszahlen lassen. Für diesen Betrag kann Kapitalertragssteuer anfallen. Mit der Teilauszahlung wird die Versicherungsleistung des Versicherungsvertrages reduziert. Der zu zahlende Beitrag bleibt unverändert.

In der Todes- und Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert.

Die Todesfallleistung ist die Versicherungsleistung, die bei Tod der versicherten Person an die bezugsberechtigte Person oder die Erben ausgezahlt wird.
Sie besteht in der Regel aus der vereinbarten Versicherungssumme und kann – je nach Tarif – Überschussanteile oder weitere Zusatzleistungen umfassen.

Unter Todesfallsumme versteht man in der Lebensversicherung die vereinbarte garantierte Versicherungsleistung. Diese wird fällig, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt.

Überschussanteile sind zusätzliche Leistungen in der Lebens‑ oder Rentenversicherung, die aus den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers entstehen und den Versicherungsnehmern gutgeschrieben werden.
Sie werden nicht garantiert, jährlich neu festgelegt und können als laufende Überschussanteile oder als Schlussüberschussanteile gewährt werden.

Ein Überschussguthaben ist das angesammelte Guthaben aus gutgeschriebenen Überschussanteilen eines Versicherungsvertrags, das sich zusätzlich zu den garantierten Leistungen bildet.

Ein unwiderrufliches Bezugsrecht liegt vor, wenn der benannte Begünstigte einen rechtlich gesicherten Anspruch auf die Versicherungsleistung erhält, der nicht einseitig vom Versicherungsnehmer geändert oder aufgehoben werden kann.
Eine Änderung oder ein Widerruf ist nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten möglich, wodurch dessen Rechtsstellung besonders geschützt ist.

Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit versichert ist.

Die Versicherungsdauer ist der vertraglich festgelegte Zeitraum, in dem ein Versicherungsvertrag besteht und Versicherungsschutz gewährt wird.
Sie beginnt mit dem Versicherungsbeginn und endet mit dem vereinbarten Ablaufdatum oder vorzeitig durch Kündigung bzw. Vertragsbeendigung gemäß den Versicherungsbedingungen.

Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person (Ausnahme: Tod während der Rentengarantiezeit) oder im Erlebensfall mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Bei Kündigung endet die Versicherung in der Regel, sobald die Kündigung wirksam wird.

Der Versicherungsfall (= Leistungsfall) ist das vertraglich definierte Ereignis, bei dessen Eintritt der Versicherer zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet ist (z. B. Tod, Unfall, Krankheit oder Schaden).
Welche Ereignisse als Versicherungsfall gelten und unter welchen Voraussetzungen Leistungen erbracht werden, ist abschließend in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Die Versicherungsleistung ist die vertraglich vereinbarte Leistung. Versicherungsleistungen können sein: Todesfallleistung, Ablaufleistung, Kapitalabfindung, Rentenzahlung, Leistungen aus der Unfallversicherung (Tod, Invalidität, Schmerzensgeld etc. sowie Hilfeleistungen der Johanniter).

Versicherungsnehmer nennt man die Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. In der Regel ist sie auch die versicherte Person, Beitragszahler und der Bezugsberechtigte.

Die Versicherungsperiode ist der regelmäßig wiederkehrende Abrechnungs‑ und Beitragszeitraum innerhalb eines Versicherungsvertrags, für den der Beitrag geschuldet wird.
Sie kann – je nach Vereinbarung – ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen und wird häufig auch als Versicherungsjahr bezeichnet.

Die Police ist die Urkunde über den zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen geschlossenen Versicherungsvertrag. Sie wird auch Versicherungsschein genannt.

Wird bei Lebens- und Rentenversicherungen die vereinbarte Versicherungsleistung verlangt, ist unter anderem der Versicherungsschein vorzulegen.

Die Versicherungssumme ist der beim Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbarte Geldbetrag, der im Versicherungsfall garantiert ausgezahlt wird.

Eine Vertragsbeendigung bezeichnet das Ende eines Versicherungsvertrags, wodurch der Versicherungsschutz erlischt.
Sie kann planmäßig durch Ablauf oder vorzeitig, z. B. durch Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung, nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen erfolgen.

Die Versicherungslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, also vom vereinbarten Versicherungsbeginn bis zum Ablaufdatum

Bei einem Versicherungsvertrag fallen Kosten für die laufende Verwaltung an. Hierunter zählen beispielsweise die jährlich zu erstellende Wertmitteilung, deren Versand, Vertragsänderungen sowie eventuelle Adressänderungen oder der ordnungsgemäße Einzug der Beiträge und deren Verbuchung auf den Beitragskonten. Die in den Vertrag eingerechneten Verwaltungskosten sind im Produktinformationsblatt aufgeführt.

Die Wartezeit ist der vertraglich festgelegte Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem für bestimmte Versicherungsfälle noch kein Leistungsanspruch besteht.

Das Widerrufsrecht ist ein Recht jedes Versicherungsnehmers. Er kann unter bestimmten Umständen einen bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb folgender gesetzlicher Fristen widerrufen.

  • Leben- und Rentenversicherung: 30 Tage
  • Unfallversicherung: 14 Tage
  • Kreditlebensversicherung: 30 Tage

Die Frist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins, -vertrags oder der -police sowie der zugrundeliegenden Unterlagen.

Ein widerrufliches Bezugsrecht liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern oder aufheben kann, solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist.
Der Begünstigte hat bis dahin keinen gesicherten Anspruch, sondern lediglich eine Anwartschaft, die erst mit Eintritt des Versicherungsfalls zu einem festen Leistungsanspruch wird.

Die Willenserklärung ist Ihr schriftlicher Antrag auf Abschluss, Änderung oder Auflösung des Versicherungsvertrags.

Zahlungsschwierigkeiten liegen vor, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt werden können, etwa aufgrund vorübergehender finanzieller Engpässe.
Im Versicherungsbereich können Zahlungsschwierigkeiten zu Beitragsrückständen führen und Maßnahmen wie Stundung, Beitragsfreistellung oder Vertragsbeendigung erforderlich machen.

Die Zahlweise zeigt an, in welchen Abständen die Beiträge fällig werden und vom Versicherungsnehmer zu zahlen sind. Üblich ist die laufende (monatliche) Zahlweise. Es ist aber auch eine einmalige sowie viertel-, halb- und jährliche Zahlweise möglich.

Eine Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die nur zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen wird und deren Leistungsumfang erweitert oder absichert (z. B. Berufsunfähigkeits‑ oder Unfall‑Zusatzversicherung).
Sie bildet mit der Hauptversicherung eine vertragliche Einheit und endet in der Regel, wenn der Versicherungsschutz der Hauptversicherung endet.