Ihr Anliegen zur Riester-Rente:
Häufig gestellte Fragen zu Ihrer Riester-Versicherung
Wenn sie nicht die volle Zulage erhalten haben, kann dies in den meisten Fällen zwei Gründe haben:
- Die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge ist zu gering:
Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Beitrag, den Sie selbst einzahlen, eine bestimmte Mindesthöhe erreichen. Diese Mindesthöhe hängt von Ihrem Bruttoeinkommen ab.
In welcher Höhe Sie selber Beiträge zahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten können Sie mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung schnell und einfach selbst berechnen.
Unter www.neueleben.de – Service – Serviceportal – Riester-Verträge - Änderungen mitteilen finden Sie den Link zum Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
- Sie haben mehrere Riester-Verträge, die Sie besparen
Haben Sie neben der Riester-Rente bei der neuen leben noch einen aktiv besparten Riestervertrag, zu denen Sie Anträge auf Altersvorsorgezulage gestellt haben, werden die Zulagen aufgeteilt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist auf der Bescheinigung nach §92 EstG in den Erläuterungen der Kürzungsgrund „Verteilungsfall (zwei Verträge)“ angegeben.
Trifft beides bei Ihnen nicht zu, wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Tel.: 03381 – 216 23 24 und halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.
Ja, es gibt eine zweijährige Beantragungsfrist. Diese gilt auch, wenn sie Kinder nachmelden möchten. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular.
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, informieren Sie uns bitte, indem Sie das Formular "Änderung der Vertragsdaten" ausfüllen und uns per Post an die in unserem Schreiben aufgeführte Adresse zusenden. Dieses Formular ist dem Brief mit Ihrer aktuellen Leistungsübersicht beigelegt.
Es ist wichtig, dass Ihre Daten immer auf dem aktuellen Stand sind und uns schriftlich vorliegen. Nur dann können wir für Sie die staatlichen Zulagen beantragen oder Ihrem Finanzamt die gezahlten Beiträge für Ihre Steuererklärung melden.
Sie müssen Ihrer Steuererklärung keine Bescheinigung mehr beilegen, da wir Ihrem Finanzamt Ende Januar/Anfang Februar elektronisch die Beiträge melden. Trotzdem müssen Sie die „Anlage AV" Ihrer Steuererklärung beifügen.
Wieviel Sie im letzten Jahr genau gezahlt haben, finden Sie in der "Bescheinigung nach Paragraph 92", die Sie zusammen mit Ihrer aktuellen Übersicht zur Riesterrente von uns per Post erhalten haben.
Die Steuerbescheinigung senden wir Ihnen unaufgefordert zu. Sie haben die Möglichkeit Ihre Steuererklärung auch jetzt schon einzureichen, da unser Schreiben nur die Steuerbescheinigung für Ihre Unterlagen zuhause beinhaltet, die elektronische Übermittlung, an das Finanzamt, hat schon stattgefunden.
Ihre Riester-Rente können Sie grundsätzlich beitragsfrei stellen. Beachten Sie bitte, dass Ihre Zulage in diesem Fall gekürzt wird oder ganz entfällt.
Grundsätzlich können Sie Ihre Riester Rente kündigen. Damit verzichten Sie aber auf die Vorteile Ihrer Riester Rente, weil wir dann alle Zulagen und Steuervorteile, die Sie bis dahin erhalten haben, an den Staat zurückzahlen müssen. Das bedeutet, dass wir Ihnen bei einer Vertragskündigung nur einen Teil des gesamten Vertragsguthabens auszahlen können.
Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein (Police) und auf allen Schreiben, die Sie von uns erhalten haben. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:
- Die Versicherungsnummer beginnt immer mit der Zahl 4.
- Vor dem Schrägstrich stehen immer vier Zahlen.
- Nach dem Schrägstrich folgen immer 6 Zahlen.
- Hinter dem Bindestrich steht die zweistellige Vertragsnummer.
Beispiel einer Versicherungsnummer: 4123/123450-01. Bitte geben Sie in unseren Online-Formularen lediglich die Zahlen ein.
Beispielplatzierung auf einem Anschreiben:

Zu wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Kündigung einreichen?
Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
Schicken Sie diese Unterlagen bitte an:
neue leben Versicherungen
20072 Hamburg
E-Mail: info@neueleben.de
Fax: 040 23891-333
Was passiert, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben.
Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.