Ihr Anliegen zur Riester-Rente: Anträge auf Altersvorsorgezulage
Mit einer Riester-Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Zulagen zur Altersvorsorge bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen.
Dazu können Sie einmalig einen Zulageantrag mit Vollmacht (Teilnahme am Dauerzulageverfahren) stellen. Oder Sie können jährlich die Zulagen mit einem Zulagenantrag beantragen. Bei der ersten Variante müssen Sie uns anschließend lediglich informieren, wenn sich Ihre Daten ändern.
Mit dem Zulageantrag können Sie die Zulage für das jeweilige aktuelle Beitragsjahr beantragen – rückwirkend höchstens für die beiden Vorjahre. Für weitere zurückliegende Beitragsjahre müssen Sie einen sogenannten Festsetzungsantrag stellen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
Antrag auf Altersvorsorgezulage 2024
Antrag auf Kinderzulage 2024
Erläuterungen zum Antrag 2024
Antrag auf Altersvorsorgezulage 2023
Antrag auf Kinderzulage 2023
Erläuterungen zum Antrag 2023
Häufig gestellte Fragen
Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein (Police) und auf allen Schreiben, die Sie von uns erhalten haben. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:
- Die Versicherungsnummer beginnt immer mit der Zahl 4.
- Vor dem Schrägstrich stehen immer vier Zahlen.
- Nach dem Schrägstrich folgen immer 6 Zahlen.
- Hinter dem Bindestrich steht die zweistellige Vertragsnummer.
Beispiel einer Versicherungsnummer: 4123/123450-01. Bitte geben Sie in unseren Online-Formularen lediglich die Zahlen ein.
Beispielplatzierung auf einem Anschreiben:

Zu wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Kündigung einreichen?
Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
Schicken Sie diese Unterlagen bitte an:
neue leben Versicherungen
20072 Hamburg
E-Mail: info@neueleben.de
Fax: 040 23891-333
Was passiert, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben.
Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.