Compliance: Das Hinweisgebersystem der Talanx AG

Als Selbstverständlichkeit betrachtet die neue leben die Einhaltung des geltenden Rechts als Voraussetzung für eine dauerhaft erfolgreiche Geschäftstätigkeit. In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Compliance-Beauftragten der neuen leben sowie des Talanx-Konzerns unterstützt.
Das BKMS®-Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitern die Möglichkeit, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu äußern. Talanx kann dadurch tätig werden und weiteren Schaden vermeiden. Daneben können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz und Recht auch bei den Compliance-Beauftragten der Talanx und der Geschäftsbereiche abgegeben werden.

Über das Hinweisgebersystem können Hinweise auf Betrug, fehlerhafte Buchführung/Rechnungslegung, Korruption, Untreue, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Verstöße gegen Insiderbestimmungen, Verstöße gegen Embargobestimmungen und Marktmanipulation abgegeben werden. Verstöße werden dabei vollständig anonymisiert gemeldet, eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist nicht möglich.

BKMS®-Hinweisgebersystem