Ihr Anliegen zur privaten Altersvorsorge: Begünstigte:n ändern (Bezugsrecht)
Eine Bezugsberechtigung in einer Lebens- oder Rentenversicherung gibt an, wer im Todesfall der versicherten Personen die Auszahlung erhalten soll. Das kann ein Unternehmen oder eine bestimmte Person sein, zum Beispiel ein Familienmitglied oder Freunde. Sie können die Bezugsberechtigung Abschluss des Vertrags festlegen oder sich auch erst später entscheiden.
Man unterscheidet zwischen einem widerruflichen und einem unwiderruflichen Bezugsrecht.
Bei einem widerruflichen Bezugsrecht können der:die Versicherungenehmer:in jederzeit Änderungen vornehmen, ohne dass die Begünstigten einbezogen werden. Erst im Todesfall der versicherten Person haben die Begünstigten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann von der:die Versicherungenehmer:in ohne Zustimmung der Begünstigten nicht mehr geändert werden. Die Ansprüche auf Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an die Begünstigten über.
Begünstigte:n/ Bezugsrecht ändern
Häufig gestellte Fragen
Ihre Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein (Police) und auf allen Schreiben, die Sie von uns erhalten haben. Sie ist folgendermaßen aufgebaut:
- Die Versicherungsnummer beginnt immer mit der Zahl 4.
- Vor dem Schrägstrich stehen immer vier Zahlen.
- Nach dem Schrägstrich folgen immer 6 Zahlen.
- Hinter dem Bindestrich steht die zweistellige Vertragsnummer.
Beispiel einer Versicherungsnummer: 4123/123450-01. Bitte geben Sie in unseren Online-Formularen lediglich die Zahlen ein.
Beispielplatzierung auf einem Anschreiben:

Zu wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Eine Kündigung ist immer zum nächsten Monatsersten möglich.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Kündigung einreichen?
Wir benötigen eine von der/vom Versicherungsnehmer:in unterzeichnete Willenserklärung der Kündigung. Bitte nutzen Sie hierfür die von uns bereitgestellten Vorlagen. Des Weiteren benötigen wir Ihre Bankverbindung sowie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises.
Schicken Sie diese Unterlagen bitte an:
neue leben Versicherungen
20072 Hamburg
E-Mail: info@neueleben.de
Fax: 040 23891-333
Was passiert, nachdem ich meine Kündigung eingereicht habe?
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen Informationen per Post, sobald wir Ihre Kündigung bearbeitet haben.
Bei Auszahlung an Dritte wird immer ein ausgefülltes Formular mit Angaben zur Steuerpflicht bzw. zum Geldwäschegesetz benötigt. Dieser Fragebogen muss von dem Zahlungsempfänger ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises eingereicht werden.